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09.04.2024

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Viele träumen davon und in einigen Branchen ist es schon Realität: Workation. Das Wort setzt sich aus den zwei englischen Begriffen "work" und "vacation" zusammen. Wie der Name schon sagt, geht es also darum, in einem Urlaubsland zu arbeiten. 

Doch welche steuerlichen, arbeitsrechtlichen und die Sozialversicherung betreffenden Rechte und Pflichten ergeben sich aus dem Wunsch als Handwerker:in mit dem eigenen Team im Ausland arbeiten zu können? Dies und Weiteres erklärt Rechtsanwalt Dr. Axel Boysen von Fragomen Global LPP in Frankfurt am Main in seinem Interview im Handwerk Magazin. 

Das vollumfängliche Interview finden Sie auf der Website des Handwerk Magazins

Quelle: Original-Text: Ulla Farnschläder, handwerk magazin -- Newsletter vom 09.04.2024
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