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16.02.2024

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Bei der Verwendung fremder Texte, Bilder, Videos oder Musik auf Firmenwebseiten und in sozialen Netzwerken ist Vorsicht geboten, um Abmahnungen von Rechteinhabern zu vermeiden. Das neue Praxis Recht klärt über die größten Risiken auf.

Die Verwendung fremder Texte auf der eigenen Internetpräsenz ist nicht ohne Risiko, denn Texte können urheberrechtlich geschützte Werke darstellen. Ob dies der Fall ist, hängt laut Gesetz davon ab, ob der Text eine „individuelle persönliche geistige Schöpfung“ darstellt. Dies ist der Fall, wenn die sogenannte Schöpfungshöhe erreicht ist. Da die Anforderungen an die Schöpfungshöhe in jedem Einzelfall variieren können, sollte im Zweifel immer davon ausgegangen werden, dass ein Urheberschutz zugunsten Dritter an fremden Texten besteht.

Die Verwendung fremder Bilder und Videos ist insbesondere bei Postings in sozialen Netzwerken und auch im Rahmen der Einbindung auf der eigenen Webseite relevant. Bei der unerlaubten Nutzung für eigene Zwecke können verschiedene Schutzrechte verletzt werden.

Weitere Details hat der Zentralverband des Deutschen Handwerks in diesem Leitfaden zusammengefasst.

 

Quelle: Handwerk kompakt 06/2024 - Handwerkskammer Region Stuttgart
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