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21.03.2024

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Wenn Sie in Ihrem Handwerksbetrieb von Ihrem Ehepartner oder einem anderen Verwandten arbeitskräftig unterstützt werden oder zukünftig unterstützt werden möchten, dann können dabei auch Steuervorteile entstehen. Hierbei ist das Finanzamt natürlich besonders wachsam. Damit hier keine Probleme entstehen, sollten Sie sich unter anderem um einen Ehegattenarbeitsvertrag kümmern und auch den Lohn rechtzeitig überweisen. Und wie steht es eigentlich um die Vermietung und um Darlehen innerhalb der Familie? Wie müssen Sie im Detail vorgehen und was sollten Sie dabei auf jeden Fall beachten?


Dies und weiteres lesen Sie hier im Artikel der Deutschen Handwerks Zeitung.

 

 

Quelle: Deutsche Handwerks Zeitung - Newsletter der Handwerkskammer Konstanz vom 21.03.24; Text von: Bernhard Köstler
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