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Einnahmenüberschussrechnung jetzt mit neuen Grenzen

25.04.2024

Abrechnung Handwerk
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Die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) stellt als Alternative zur Bilanz eine vereinfachte Methode der Gewinnermittlung dar, die durch das Anheben der Schwellenwerte mit dem Wachstumschancengesetz nun auch von Betrieben genutzt werden darf, die bisher oberhalb der Grenzwerte lagen.

Die Grenzwerte sind:

  • Umsatz mehr als 600.000 €; Erhöhung ab 2024 auf 800.000 € oder
  • Gewinn mehr als 60.000 €; Erhöhung ab 2024 auf 80.000 €

Das bedeutet: Unternehmer mit einem Umsatz zwischen 600.000 Euro und 800.000 Euro und einem Gewinn zwischen 60.000 Euro und 80.000 Euro sollten prüfen, ob sie ab 2024 von der komplizierteren Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) der doppelten Buchführung auf die pragmatischere Methode der EÜR umsteigen können.

Lesen Sie mehr im Beitrag des Handwerk Magazins.

 

Quelle: Newsletter Handwerkskammer Ulm - Ausgabe 2/2024
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