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Einkommensteuer: Das gilt 2020 für die Anrechnung der Gewerbesteuer

21.04.2021

Bisher rechnete das Finanzamt bei Gewerbetreibenden das 3,8-fache des Gewerbesteuermessbetrags auf die Einkommensteuerschuld an. Seit 2020 rechnet das Finanzamt bei Gewerbetreibenden jetzt das 4,0-fache des Gewerbesteuermessbetrags auf die Einkommensteuerschuld an.

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Quelle: Newsletter der Deutschen Handwerks Zeitung vom 15.04.2021
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