
21.04.2021
Bisher rechnete das Finanzamt bei Gewerbetreibenden das 3,8-fache des Gewerbesteuermessbetrags auf die Einkommensteuerschuld an. Seit 2020 rechnet das Finanzamt bei Gewerbetreibenden jetzt das 4,0-fache des Gewerbesteuermessbetrags auf die Einkommensteuerschuld an.
Quelle: Newsletter der Deutschen Handwerks Zeitung vom 15.04.2021