386 < 356

14.04.2023

© Pexels

Seit dem 1. April 2023 gilt eine neue Baustellenverordnung. Sie bringt neue Pflichten für Bauherren mit sich. Betriebe, die auf Baustellen arbeiten, bekommen mehr Informationen und müssen die geplanten Arbeitsschutzmaßnahmen daran anpassen.

Nötig geworden sind die Änderungen in der deutschen Baustellenverordnung (BaustellV), um diese an die Vorgaben der EU-Richtlinie 92/57/EWG anzupassen. Sie gelten seit dem 1. April 2023 und regeln die Maßnahmen, die Arbeitgeber für ihre Beschäftigten zu ergreifen haben, um deren Sicherheit und Gesundheit in der Planungs- und Ausführungsphase zu gewährleisten.

Zwar ist die Menge der erfolgten Änderungen und Anpassungen überschaubar, aber nach Angaben der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) sind sie dennoch "an einigen Stellen wesentlich". Für Betriebe, die auf Baustellen tätig sind, betrifft die zentrale Neuerung die Planung der Arbeitsschutzmaßnahmen für die Beschäftigten.

Mehr erfahren.

Quelle: Newsletter deutsche-handwerks-zeitung.de vom 13.04.2023; Text: Jana Tashina Wörrle
powered by webEdition CMS