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Aufbewahrungsfristen: Diese Dokumente dürfen Sie 2023 vernichten

25.01.2023

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Grundsätzlich gilt, dass Geschäfts- oder Buchhaltungsunterlagen, egal ob elektronisch oder auf Papier, über einen bestimmten Zeitraum aufbewahrt werden müssen. Die Aufbewahrungsfristen für Buchhaltungsunterlagen sind gesetzlich festgeschrieben und liegen zwischen 6 und 10 Jahren.

Im Einzelnen bedeutet dies, dass Buchungsbelege, Jahresabschlüsse, Eröffnungsbilanzen, Handels- und Geschäftsbücher, Aufzeichnungen, Arbeitsanweisungen und Organisationsunterlagen 10 Jahre und Handels- und Geschäftsbriefe sowie sonstige Unterlagen 6 Jahre archiviert werden müssen. Unterlagen wie Kalender oder Arbeits- und Fahrberichte dagegen sind nicht aufbewahrungspflichtig. Solche Papiere können nach eigenem Ermessen und bei Bedarf vernichtet werden. Nachfolgend ein Überblick über die wichtigsten Fristen. Die vollständie Liste der Aufbewahrungsfristen finden Sie hier.

Weitere Infos finden Sie im handwerk magazin.

 

Quelle: handwerk magazin - Unternehmertipp - 12. Januar 2023; Text: Ramón Kadel
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