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Barrierefreiheit wird Pflicht

05.06.2025

© ChatGPT

Mit dem Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) am 28. Juni 2025 müssen zahlreiche Produkte und Dienstleistungen barrierefrei gestaltet sein. Betroffen sind unter anderem Online-Shops, Software, Computer, E-Books, Smartphones, Geld- und Fahrkartenautomaten sowie Online-Banking. Auch Handwerksbetriebe mit Online-Verkauf müssen unter Umständen handeln.

Das Gesetz gilt für alle Unternehmen mit mehr als zehn Beschäftigten oder mehr als zwei Millionen Euro Jahresumsatz. Öffentliche Stellen unterliegen bereits seit längerem entsprechenden Vorgaben – neu ist die Verpflichtung für privatwirtschaftliche Anbieter.

Barrierefreiheit bedeutet laut Gesetz, dass Produkte und Services für Menschen mit Behinderung „in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe“ nutzbar sein müssen. Praktisch heißt das z. B.: kontrastreiche Displays, einfache Sprache, Vorlesefunktionen, Sprachsteuerung oder taktile Bedienelemente.

Die Einhaltung des Gesetzes wird von einer neuen Marktüberwachungsstelle in Magdeburg kontrolliert.

 

In diesem Artikel der der Deutschen Hanwerks Zeitung erfahren Sie, ob das Gesetz für Ihren Betrieb relevant ist:

Die Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald bietet für Mitglieder ihrer Region einen Online-Seminar zu diesem Thema an

Quelle: DHZ, 20.05.2025 / HWK Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald, 04.06.2025
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