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Wissens-ABC

 

In vielen Handwerksbetrieben werden Produkte verpackt, bevor sie dem Kunden ausgehändigt werden. Oft bekommt der Kunde das Produkt auch nicht direkt ausgehändigt, sondern erhält es als Paket verpackt über entsprechende Dienstleister geliefert. Kaum einem Betrieb ist jedoch bewusst, dass er für die von ihm in Verkehr gebrachten Verpackungsmaterialien bereits seit Anfang der 1990er Jahre auf Grundlage der Verpackungsverordnung Rücknahmepflichten unterliegt. Um diese Rücknahmepflichten zu erfüllen, ist der Anschluss an ein anerkanntes Rücknahmesystem erforderlich. Derzeit gibt es bundesweit 10 anerkannte Rücknahmesysteme (sogenannte „duale Systeme"), die als Vertragspartner in Betracht kommen.

Am 01.01.2019 wurde die Verpackungsverordnung vom Verpackungsgesetz abgelöst.

An den Rücknahmepflichten für Betriebe, die Verpackungen in Verkehr bringen, ändert sich durch das neue Verpackungsgesetz nichts. Ab dem 01.01.2019 müssen jedoch alle Inverkehrbringer von Verkaufs- und Umverpackungen bei einer zentralen Stelle (www.verpackungsregister.org) registriert sein. Es wird dann öffentlich einsehbar sein, wer hier registriert ist. Besonders heikel wird es dann für Betriebe, die einen Online-Shop betreiben: Hier ist schnell feststellbar, ob die erforderliche Registrierung erfolgt ist, oder nicht. Wer nicht registriert ist, läuft Gefahr, zum Opfer abmahnwütiger Anwaltskanzleien zu werden: Die Nicht-Beteiligung eines Betriebes an einem der anerkannten Rücknahmesysteme wird hier als Wettbewerbsverzerrung ausgelegt, weil der nicht registrierte Betrieb dadurch gegenüber einem ordnungsgemäß registrierten Wettbewerber Kosten einspart. Für entsprechende Abmahnschreiben von darauf spezialisierten Anwaltskanzleien werden betroffene Betriebe dann schnell mit Beträgen von einigen hundert Euro zur Kasse gebeten.

Wer Verpackungen in Verkehr bringt, sollte sich deshalb beim Verpackungsregister registrieren. Die Registrierung ist kostenlos und jederzeit über www.verpackungsregister.org möglich. Um sich registrieren zu können, muss sich der Betrieb jedoch zuvor einem der 10 anerkannten dualen Systeme angeschlossen haben. Hier lohnt es sich, Preise zu vergleichen: Die Jahresgebühren sind abhängig von der Menge der in Verkehr gebrachten Verpackungen. Hier gibt es Systeme, die auch auf Kleinmengenerzeuger eingestellt sind und eine Beteiligung bereits für geringe Jahresbeiträge (niedrige zweistellige Beträge) anbieten.

Für Fragen rund um die Rücknahmepflichten für Verpackungen stehen die Umweltschutzberaterinnen und –berater der Handwerkskammern gerne zur Verfügung.

 

Quelle: Handwerkskammer Konstanz, psh

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