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Wissens-ABC

 

Ab einer bestimmten Baustellengröße, oder wenn mehrere Gewerke gleichzeitig oder nacheinander auf der Baustelle tätig sind, treffen Handwerksbetriebe auf der Baustelle den SiGeKo, den Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinator. Dieser muss vom Veranlasser eines Baustellenvorhabens gemäß der Baustellenverordnung (§ 4 BaustellV) bestellt werden. Ein SiGeKo muss auf Baustellen mit einer voraussichtlichen Dauer der Arbeiten von mehr als 30 Arbeitstagen und mit mehr als 20 gleichzeitig Beschäftigten tätig werden. Der SiGeKo ist für die Koordination aller Sicherheitsbelange auf der Baustelle sowohl in der Planungs- als auch in der Ausführungsphase zuständig. Somit hat der SiGeKo die Aufgabe, den Einsatz der verschiedenen Gewerke zu koordinieren sowie Maßnahmen zum Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz zu prüfen und festzulegen.

Bei größeren Baustellen oder wenn gefährliche Arbeiten durchgeführt werden, muss sogar vorab ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGePlan) erstellt werden. Der SiGeKo fordert die beteiligten Handwerksbetriebe auf, die Sicherheitsbestimmungen der jeweiligen Baustelle zu befolgen und die für das eigene Unternehmen bzw. Tätigkeit auf der Baustelle notwendigen Unterlagen und Erklärungen im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz zur Verfügung zu stellen.

Gefordert werden meistens folgende Informationen:

Wer im eigenen Unternehmen bzw. beim Einsatz auf der Baustelle der Ersthelfer ist, wer im eigenen Unternehmen die Fachkraft für Arbeitssicherheit ist und ob ein Betriebsarzt beauftragt wurde. Des Weiteren werden Gefährdungsbeurteilungen zu den Tätigkeiten auf der Baustelle, Betriebsanweisungen für Maschinen und Gefahrstoffe und das Tragen von Sicherheitskleidung sowie der Nachweis von Unterweisungen gefordert.

Ganz wichtig ist:

Trotz SiGeKo bleiben die Unternehmer selbst verantwortlich für ihre Mitarbeiter und tragen die primäre Verkehrssicherungspflicht zur Unfallverhütung auf der Baustelle und im Betrieb.

Weitere Informationen erhalten Sie bei der Beratungsstelle Ihrer Handwerkskammer. Finden Sie hier Ihren Ansprechpartner.

 

Quelle: Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald

 

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