
Elektromobilität
Sowohl Kauf von Elektrofahrzeugen als auch die Umrüstung bestehender Fahrzeuge auf E-Mobilität und die Schaffung von Infrastruktur sind förderfähig.
Aktuelle Förderprogramme
1. Neuanschaffung von Elektrofahrzeugen
Förderrichtlinie „Elektromobilität“
Im Rahmen der Förderrichtlinie „Elektromobilität“ unterstützt das Bundesverkehrsministerium mit einem Investitionszuschuss die Umstellung auf batterie-elektrische Fahrzeugflotten. Die Fahrzeuge müssen weitestgehend mit erneuerbarer Energie geladen werden. Der Zuschuss berechnet sich anhand der Investitionsmehrausgaben des Elektrofahrzeugs gegenüber einem vergleichbaren konventionellen Benzin- bzw. Dieselfahrzeug. Die Antragstellung ist nur im Rahmen von zeitlich begrenzten Aufrufen möglich; darin werden nähere Konditionen festgelegt (unter anderem zur Art der geförderten Fahrzeuge und Höhe des Förder-Mindestbetrags).
Förderprogramm "Elektromobilität"
Klimaschutzoffensive für Unternehmen
Die KfW bietet zur Investition in Elektrofahrzeuge einen zinsgünstigen Förderkredit an, der zusätzlich zum Umweltbonus genutzt werden kann. Im Programm „Klimaschutzoffensive für Unternehmen“ kann ein Darlehen mit drei Laufzeitvarianten (bis zu 5/10/20 Jahre) für eine Finanzierung von bis zu 100% der förderfähigen Kosten beantragt werden. Der Förderantrag wird über ein frei wählbares Kreditinstitut gestellt.
Förderprogramm „Klimaschutzoffensive für Unternehmen“
Förderung für E-Stapler
Im Modul 4 des BAFA-Förderprogramms „Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft“ wird unter anderem der Erwerb von elektrisch betriebenen Flurförderfahrzeugen gefördert, wenn das Investitionsvolumen mindestens 10.000 € beträgt. Kleine Unternehmen erhalten eine pauschale Förderung in Höhe von 15% (bezogen auf die Investitionskosten). Es muss ein im Unternehmen vorhandenes, noch voll funktionstüchtiges Staplerfahrzeug ersetzt und der Verbrauch durch den Austausch um mindestens 15% reduziert werden. Die Antragstellung erfolgt vor Vorhabensbeginn über ein elektronisches Antragsformular:
Modul 4: Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen – Basisförderung
Speziell kleine Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitenden und bis zu 10 Mio. € Umsatz können im Modul 6 des BAFA-Förderprogramms „Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft“ den Austausch von voll funktionstüchtigen, mit fossilen Energieträgern (Diesel, Propangas) betriebenen Gabelstaplern gegen rein elektrisch betriebene E-Stapler fördern lassen. Der alte Stapler muss seit mindestens 5 Jahren beim Antragsteller im Einsatz sein und fachgerecht verschrottet oder verkauft werden. Die Förderquote beträgt 33% der Investitionskosten, das Investitionsvolumen für den/die neuen Stapler muss mindestens 2.000 Euro betragen. Der Förderantrag wird ebenfalls über ein elektronisches Antragsformular gestellt.
Modul 6: Elektrifizierung von Kleinen Unternehmen
Förderungen für E-Lastenräder
Die Fördermöglichkeiten beschränken sich aber nicht nur auf E-Autos - auch andere Fahrzeugarten werden berücksichtigt. So können sich Handwerksbetriebe die Anschaffung eines E-Lastenfahrrads fördern lassen, mit dem Sie schwere oder unhandliche Gegenstände schnell, kostengünstig und umweltfreundlich transportieren können. Das Verkehrsministerium Baden-Württemberg unterstützt Sie dabei mit bis zu 2.500 € je E-Lastenrad:
Landesförderprogramm für E-Lastenräder
Mit dem BAFA-Förderprogramm für E-Lastenfahrräder wird die Anschaffung von E-Lastenfahrrädern und E-Lastenanhängern gefördert. Basis hierfür ist die Richtlinie für die Bundesförderung von E-Lastenfahrrädern für den fahrradgebundenen Lastenverkehr (E-Lastenfahrrad-Richtlinie). Antragsberechtigt sind private Unternehmen unabhängig von Rechtsform oder Branche. Förderfähig sind 25% der Ausgaben für die Anschaffung, maximal jedoch 3.500 € pro E-Lastenfahrrad bzw. E-Lastenanhänger. Förderungen eines Bundeslandes oder einer Kommune zum gleichen Gegenstand sind nicht förderschädlich, müssen dem BAFA aber angezeigt werden.
BAFA-Förderung für E-Lastenfahrräder
Investitionskredit Nachhaltige Mobilität
Die KfW fördert für grüne Verkehrsprojekte in Unternehmen und bei Einzelunternehmern der gewerblichen Wirtschaft die Investition in batterieelektrische PKW, Plug-In-Hybride, Elektro-Motorroller, Lastenfahrräder sowie leichte und schwere Nutzfahrzeuge. Finanziert werden die Investitionskosten mit einem Darlehen; der Zinssatz wird individuell ermittelt. Mit dem Kredit lassen sich beispielsweise die Restkosten nach Inanspruchnahme eines Zuschusses finanzieren.
Der Förderantrag wird über ein frei wählbares Kreditinstitut gestellt.
2. Umrüstung bestehender Fahrzeuge auf E-Mobilität
Förderprogramm „BW-e-Nutzfahrzeuge“
Das baden-württembergische Verkehrsministerium fördert die Kosten für die Unterhaltung und den Betrieb von umgerüsteten Neu- und Gebrauchtfahrzeugen. Bezuschusst werden Fahrzeuge der EG-Fahrzeugklassen N1, N2 und N3 mit höchstens 3 Sitzplätzen und selbstfahrende Arbeitsmaschinen. Die Höhe des Zuschusses bemisst sich nach der EG-Fahrzeugklasse und richtet sich danach, ob bereits eine Bundesförderung in Anspruch genommen wurde. Die Antragsstellung muss vor Vorhabensbeginn erfolgen.
Förderprogramm „BW-e-Nutzfahrzeuge“
Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge
Mit dem Gesetz zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität im Straßenverkehr vom November 2016 ist die zehnjährige Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge auf technisch angemessene, verkehrsrechtlich genehmigte Umrüstungen zu reinen E-Fahrzeugen ausgeweitet worden.
Weitere Informationen zum Gesetz finden Sie hier:
Bundesfinanzministerium: Gesetz zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität im Straßenverkehr
Bundesfinanzministerium: Siebtes Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes
3. Schaffung von Infrastruktur für Elektromobilität
Förderrichtlinie „Elektromobilität“
Im Rahmen der Förderrichtlinie „Elektromobilität“ unterstützt das Bundesverkehrsministerium mit einem Investitionszuschuss die Beschaffung von Ladeinfrastruktur. Die Antragstellung ist nur im Rahmen von zeitlich begrenzten Aufrufen, teilweise im Zusammenhang mit einer im gleichen Aufruf beantragten Fahrzeugförderung, möglich. Aktuell kann über den Projektträger Jülich die Anschaffung und Installation nicht öffentlich zugänglicher, neuer Schnellladepunkte inkl. dem dafür notwendigen Netzanschluss auf betrieblich selbst genutzten Flächen beantragt werden:
Förderprogramm: „Elektromobilität“
Förderprogramm „Charge@BW“
Die Installation neuer, öffentlich zugänglicher Ladesäulen inkl. Netzanschluss wird vom Land Baden-Württemberg mittels eines Zuschusses in Höhe von 40% der Ausgaben (max. 2.500 € je Ladepunkt, Mindestfördersumme: 5.500 €) gefördert. Darunter fallen Ladestationen des Einzelhandels sowie an öffentlichen Parkplätzen, die mindestens werktags für 12 Stunden zugänglich sind. Die Stromversorgung der Ladesäulen muss nachweislich mit erneuerbaren Energien erfolgen, außerdem werden bestimmte technische Voraussetzungen an die vorzuhaltenden Steckertypen und die Abrechnung gestellt. Der Maßnahmenbeginn ist nach Antragstellung an die L-Bank möglich, eine Kombination mit anderen öffentlichen Förderprogrammen ist nicht zulässig.
Förderprogramm „TruckCharge@BW“
Das Land Baden-Württemberg fördert die Installation von Ladestationen inklusive Netzanschluss zum kabelgebundenen Laden von Elektro-Nutzfahrzeugen. Dafür müssen sich die Ladestationen im öffentlichen oder nicht öffentlichen Raum in Baden-Württemberg befinden und die Versorgung der Ladesäulen muss aus erneuerbaren Energien oder aus vor Ort selbst erzeugtem regenerativem Strom erfolgen. Gefördert werden Ladepunkte, bei denen die technischen Vorgaben entsprechend erfüllt werden. Im Rahmen der Förderung ist ein Zuschuss für die Beschaffung und Installation pro Schnellladepunkt von bis zu 25.000 Euro möglich, für den Anschluss der Ladestation an das Spannungsnetz können Sie einen Zuschuss von bis zu 50.000 Euro erhalten.
Förderprogramm "TruckCharge@BW"
Verbundprojekt „LINOx BW“
Im Rahmen des Verbundprojekts „Aufbau von Ladeinfrastruktur zur Reduktion der NOx-Belastungen in Baden-Württemberg (LINOx BW)“ können Unternehmen aus Kommunen mit hoher NOx-Belastung in Baden-Württemberg (hier finden Sie die entsprechende Liste) eine Förderung für den kurzfristigen Aufbau von Ladeinfrastruktur (LIS) im halb-öffentlichen, öffentlich nicht zugänglichen und privaten Raum beantragen:
Klimaschutzoffensive für Unternehmen
Neben Elektrofahrzeugen fördert die KfW in ihrem Programm „Klimaschutzoffensive für Unternehmen“ auch die dafür notwendige Infrastruktur in Form von elektrischen Ladestationen mittels eines zinsgünstigen Förderkredits. Für das Darlehen werden drei Laufzeitvarianten angeboten. Der Förderantrag wird über ein frei wählbares Kreditinstitut gestellt, der Zinssatz des Kredits wird individuell ermittelt.
zur Klimaschutzoffensive für Unternehmen
Investitionskredit Nachhaltige Mobilität
Das Programm der KfW fördert neben Fahrzeugen auch die öffentliche und nichtöffentliche elektrische Ladeinfrastruktur inklusive der Stromnetzanschlüsse. Unternehmen und Einzelunternehmer der gewerblichen Wirtschaft können sich mittels eines Darlehens die Errichtung von Stromladestationen finanzieren lassen. Der Förderantrag wird über ein frei wählbares Kreditinstitut gestellt, der Zinssatz für den Kredit wird individuell ermittelt.
Investitionskredit Nachhaltige Mobilität
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