
Zahlungsverkehr: Firmenname reicht künftig nicht mehr aus
Aufgrund einer neuen EU-Verordnung, die am 9. Oktober 2025 in Kraft tritt, werden Banken künftig bei Überweisungen den Kontoinhaber zusätzlich zur IBAN prüfen. Ziel ist es, den Zahlungsverkehr sicherer zu machen.
Eine wichtige Neuerung ist ein Ampel-System im Online-Banking, das auf mögliche Abweichungen zwischen dem angegebenen Empfängernamen und den Bankdaten hinweist. Bei einer gelben oder roten Warnung trägt der Überweisende das volle Risiko, wenn er die Transaktion trotzdem ausführt.
Für Handwerksbetriebe bedeutet dies, dass sie ihre Stammdaten überprüfen und sicherstellen sollten, dass diese mit den Bankangaben übereinstimmen. Zudem empfiehlt es sich, den Firmennamen als Alias bei der Bank zu hinterlegen und auf Rechnungen den korrekten Empfängernamen anzugeben. Es ist außerdem ratsam, Prozesse und Buchhaltungssoftware anzupassen, Probeüberweisungen durchzuführen und Geschäftspartner über die Änderungen zu informieren.
Bankenverband: Fragen und Antworten zur Empfängerüberprüfung
Den vollständigen Artike finden Sie auf der Website der Handwerkskammer Reutlingen.