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28.06.2022

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Am 1. Juli tritt die Ausweitung der Registrierungspflicht auf Serviceverpackungen in Kraft. Das Verpackungsgesetz gibt neue Pflichten vor, was beim Sammeln und Recyclen von Verpackungsabfällen zu beachten ist.

Betroffen sind alle Handwerksbetriebe, die Verpackungen jeglicher Art in Umlauf bringen. Das heißt, alle Betriebe, die Waren verpacken, verpackte Waren verschicken oder verpackte Waren verkaufen, müssen bestimmte gesetzliche Pflichten erfüllen.

Welche Vorgaben in Zukunft beachtet werden müssen und wie diese im Detail aussehen, erfahren Sie hier.

 

Quelle: Handwerkskammer Region Stuttgart --- InfoStream - Ausgabe 24/2022
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