386 < 356

Rolladenbauer bleiben meisterpflichtig

07.08.2025

© ChatGPT

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat offiziell bestätigt: Die im Jahr 2020 wieder eingeführte Meisterpflicht für das Rollladen- und Sonnenschutztechniker-Handwerk bleibt bestehen. Die Evaluierung der Regelung im Rahmen der gesetzlichen fünfjährigen Überwachung fiel eindeutig positiv aus.

 

Entscheidung basiert auf klarer Faktenlage
Sachverständige und Mitglieder des Bundesverbands Rollladen + Sonnenschutz (R+S) belegten in der Auswertung, dass 70–80 % der Schadensfälle durch Betriebe ohne Meisterqualifikation verursacht wurden – und dass diese Schäden in ihrer Höhe über denen vergleichbarer Fälle in Meisterbetrieben lagen. Damit bestätigte das Ministerium die Rückvermeisterung als sachgerecht und im Sinne des Verbraucherschutzes.

Hintergrund zur Meisterpflicht

  • Seit dem 14. Februar 2020 zählt das Rollladen- und Sonnenschutztechniker-Gewerk wieder zu den zulassungspflichtigen Handwerken (Anlage A der Handwerksrolle), für das ein Meistertitel zur Betriebsführung erforderlich ist.
  • Diese Änderung war Teil einer Rückkehr zur Meisterpflicht für zwölf Gewerke, die seit der Reform der Handwerksordnung 2004 nicht mehr pflichtig gewesen.

 

Ziele der Wiedereinführung

  • Qualitativ hochwertige Ausbildung, Verbraucherschutz und langfristige Unternehmenssicherung standen im Fokus der Gesetzgebung.
  • Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) und andere Verbände beurteilen die Wiedereinführung als notwendige Korrektur eines Fehlers der Reform von 2004.

 

Bestandsschutz für Altbetriebe
Betriebe, die zwischen 2004 und 2020 ohne Meisterqualifikation gegründet wurden, behalten ihren Bestandsschutz – sie müssen keinen Meistertitel nachträglich nachweisen, dürfen jedoch nicht erweitert oder personell verändert werden ohne Qualifikation.

 

Den vollständigen Artikel finden Sie auf der Seite der Deutschen Handwerks Zeitung.

Quelle: HWK Stuttgart, 25.07.2025
powered by webEdition CMS