
Abschaltung Online-Streitbeilegungsplattform der EU
Was war bisher Pflicht?
Nach der EU‑ODR‑Verordnung (Nr. 524/2013) mussten Unternehmen, die online Waren oder Dienstleistungen an Verbraucher verkauften, in Impressum, AGB etc. auf die Online‑Streitbeilegungsplattform (OS‑Plattform) der EU verlinken.
Änderung per Juli 2025:
Da die Plattform kaum genutzt wurde, hebt die Europäische Union die ODR-Verordnung auf, und die OS-Plattform wird am 20. Juli 2025 abgeschaltet. Bereits seit dem 20. März 2025 können keine Beschwerden mehr eingereicht werden.
Was du jetzt tun solltest:
- Überprüfen Sie alle Online-Präsenzen (Website, Impressum, AGB, E-Mail-Signatur) auf Hinweise zur OS-Plattform.
- Entfernen Sie alle Verlinkungen zum 20. Juli 2025.
- Haben Sie in der Vergangenheit eine wettbewerbsrechtliche Unterlassungserklärung im Zusammenhang mit der Hinweispflicht auf die OS-Plattform gemäß der ODR-Verordnung abgegeben, ist es unter Umständen erforderlich, diese Erklärung sofort zu kündigen, um eine Fortgeltung zu vermeiden.
- Dokumentieren Sie die Änderungen schriftlich, um im Zweifelsfall nachweisen zu können, dass Sie rechtzeitig reagiert haben.
Risikohinweis:
Verweise auf eine nicht mehr existierende Plattform könnten als irreführend gelten und abgemahnt werden.
Weiterhin relevant:
Die Informationspflichten nach dem deutschen Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) bleiben davon unberührt. Unternehmen müssen weiterhin transparent machen, ob sie zur Teilnahme an einem Verbraucher-Schlichtungsverfahren bereit oder verpflichtet sind.
Den vollständigen Artikel finden Sie auf der Seite der Handwerkskammer Stuttgart.