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Neue Regelungen für Minijobs ab 2026

04.08.2025

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Ab dem 1. Januar 2026 gilt ein neuer Mindestlohn von 13,90 Euro pro Stunde. Dadurch steigt die monatliche Verdienstgrenze für Minijobs automatisch von derzeit 556 Euro auf 603 Euro. Die Anpassung erfolgt aufgrund der dynamischen Kopplung des Minijob-Limits an den gesetzlichen Mindestlohn.

Hintergrund: Dynamische Grenze seit 2022
Seit Oktober 2022 wird die Minijob-Grenze durch eine gesetzlich festgelegte Formel automatisch an den Mindestlohn angepasst:
Mindestlohn × 130 / 3 = Verdienstgrenze pro Monat
Das Ziel: Minijobber sollen weiterhin bis zu 10 Wochenstunden auf Mindestlohnbasis arbeiten können, ohne die Grenze zu überschreiten. Bei 13,90 Euro pro Stunde entspricht das rund 43,3 Stunden im Monat.

Prognose für 2027
Die Mindestlohnkommission empfiehlt eine weitere Erhöhung auf 14,60 Euro zum 1. Januar 2027. Damit würde die Minijob-Grenze erneut steigen – auf 633 Euro pro Monat. Auch diese Erhöhung erfolgt automatisch, sofern die Bundesregierung der Empfehlung folgt.

Keine Vertragsänderung nötig
Für Arbeitgeber ist keine Vertragsumstellung erforderlich, solange die Stundenzahl im vereinbarten Rahmen bleibt und der neue Mindestlohn gezahlt wird. Die Minijob-Zentrale weist jedoch darauf hin, dass regelmäßige Verdienstanpassungen im Lohnkonto dokumentiert werden müssen.

Obergrenze für Jahresverdienst bleibt
Unverändert bleibt die Jahresverdienstgrenze von 7.200 Euro (12 × 600 Euro), sofern der Minijob über das ganze Jahr hinweg ausgeübt wird. Ein vorübergehendes Überschreiten ist nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig – etwa bei Krankheit oder Urlaubsvertretung.

Wichtig für Arbeitgeber

  • Lohnanpassung prüfen: Wird weniger als 13,90 Euro gezahlt, besteht Handlungsbedarf.
  • Stundenzahl kontrollieren: Wer mehr als 43 Stunden pro Monat arbeitet, riskiert Überschreitungen.
  • Dokumentation führen: Lohnkonto und Arbeitszeitnachweise müssen aktuell sein.

 

Den vollständigen Artikel finden Sie auf der Seite der Deutschen Handwerks Zeitung.

Quelle: DHZ, 25.07.2025
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