
Geänderte Gefahrstoffverordnung: Neue Rechte und Pflichten
Die Novelle der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) erweitert und präzisiert die rechtlichen Vorgaben zum Schutz von Beschäftigten vor chemischen Gefährdungen. Ziel ist eine modernere und konkretere Risikoabschätzung und -vermeidung in Betrieben unterschiedlicher Branchen.
Pflichten der Arbeitgeber
- Erweiterte Gefährdungsbeurteilung: Arbeitgeber müssen Gefährdungen durch Stoffe systematisch erfassen, bewerten und dokumentieren; die Beurteilung ist regelmäßig zu überprüfen und bei Änderungen anzupassen.
- Verstärkte Substitutionsprüfung: Beim Einsatz gefährlicher Stoffe ist vorrangig zu prüfen, ob weniger gefährliche Alternativen möglich sind; diese Pflicht ist detaillierter ausgestaltet und verbindlicher.
- Maßnahmenhierarchie: Technische, organisatorische und personenbezogene Schutzmaßnahmen sind nach dem Stand der Technik umzusetzen; kollektive Maßnahmen haben Vorrang vor individuellen Schutzmaßnahmen.
Schutzmaßnahmen & persönliche Schutzausrüstung
- Atemschutz und Hautschutz: Anforderungen an Atemschutzgeräte, Atemschutzzonen und Hautschutzpläne wurden konkretisiert; Hautgefährdungen sind systematisch zu beurteilen und durch Maßnahmen (z. B. Hautschutzpläne, Hautreinigungs- und Pflegemittel) zu reduzieren.
- Arbeitsplatzgrenzwerte und Messungen: Für bestimmte Stoffe wurden präzisere Vorgaben zu Arbeitsplatzmessungen, Messintervallen und Dokumentation aufgenommen.
Information, Unterweisung und Gesundheitsschutz
- Erweiterte Informationspflichten: Beschäftigte müssen besser und zielgerichteter über Gefahren, Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln informiert werden.
- Schulungen/Unterweisungen: Die Inhalte, Häufigkeit und Dokumentation von Unterweisungen sind stärker konkretisiert; besondere Tätigkeiten erfordern spezifische Schulungen.
- Arbeitsmedizinische Vorsorge: Hinweise und Anforderungen zur arbeitsmedizinischen Vorsorge wurden ergänzt, insbesondere bei Exposition gegenüber krebserzeugenden, erbgutverändernden oder fortpflanzungsgefährdenden Stoffen.
Kennzeichnung, Stoffdaten und Dokumentation
- Kennzeichnungsanforderungen: Vorgaben zur Kennzeichnung von Gefahrstoffen und Gemischen, zu Sicherheitsdatenblättern und Betriebsanweisungen wurden aktualisiert und teilweise erweitert.
- Aufbewahrungspflichten: Dokumentationen zu Gefährdungsbeurteilungen, Messungen, Unterweisungen und Bewertungen sind zu führen und bei Kontrollen zugänglich zu halten.
Behörden, Kontrolle und Sanktionen
- Erweiterte Kontrollbefugnisse: Behörden erhalten klarere Durchgriffsrechte und Prüfkompetenzen, um die Einhaltung der Vorschriften zu überwachen.
- Übergangsfristen: Für viele Neuerungen sind gestaffelte Übergangsfristen vorgesehen, damit Betriebe erforderliche Anpassungen planen und umsetzen können.
Weitere Informationen zur Gefahrstoffverordnung bei der BG BAU
Weitere Informationen zur Gefahrstoffverordnung bei der BG RCI
Den vollständigen Artikel finden Sie auf der Website der Handwerkskammer Freiburg.