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Fotos vom Arbeitsplatz – Rechtsfallen vermeiden

21.08.2025

© ChatGPT

In Zeiten von Social Media und Smartphone-Kameras ist ein Foto schnell gemacht – und ebenso schnell online gestellt. Doch was im Handwerksbetrieb wie eine harmlose Momentaufnahme wirkt, kann im Ernstfall erhebliche rechtliche Konsequenzen haben. Wer Mitarbeiter, Kunden oder betriebliche Abläufe fotografiert, sollte genau wissen, was erlaubt ist und was nicht.

 

1. Persönlichkeitsrechte der Mitarbeiter wahren

Sobald auf einem Foto Personen eindeutig erkennbar sind, greift das Recht am eigenen Bild. Das bedeutet: Ohne ausdrückliche, freiwillige Zustimmung dürfen solche Aufnahmen nicht veröffentlicht werden – weder auf der Unternehmenswebsite noch in sozialen Medien. Grundlage dafür sind das Kunsturhebergesetz (§ 22 KUG) und die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

 

2. Vertrauliche Informationen schützen

Auf vielen Arbeitsfotos sind unbeabsichtigt sensible Details zu sehen – etwa technische Zeichnungen, Maschinen, Kundenlisten oder vertrauliche Projektinformationen. Gelangen solche Inhalte nach außen, kann dies als Verstoß gegen das Geschäftsgeheimnisgesetz gewertet werden. Das Risiko: Abmahnungen, Schadenersatzforderungen oder sogar arbeitsrechtliche Konsequenzen.

 

3. Klare Regeln im Betrieb festlegen

Arbeitgeber dürfen und sollten verbindliche Vorgaben zum Umgang mit Fotos und Videos im Betrieb erlassen. Diese „Social-Media-Guidelines“ können festlegen:

  • wo fotografiert werden darf,
  • welche Motive tabu sind,
  • und wer im Zweifel die Freigabe erteilt.
    Solche Regeln schaffen Rechtssicherheit und beugen Missverständnissen vor.

 

4. Gerichtsurteil als Warnsignal

Ein Fall vor dem Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg zeigt, wie ernst die Rechtslage ist: Ein Mitarbeiter veröffentlichte Fotos aus dem Betrieb auf Facebook, auf denen Kollegen und interne Abläufe zu sehen waren. Da der Arbeitgeber klare Verbote ausgesprochen hatte, wurde die außerordentliche Kündigung als rechtmäßig bestätigt.

 

5. Praxistipps für rechtssichere Fotos

  • Immer vorher prüfen, wer oder was im Bild zu sehen ist.
  • Zustimmung der erkennbaren Personen einholen – am besten schriftlich.
  • Auf dem Foto sichtbare sensible Informationen unkenntlich machen.
  • Betriebliche Regeln beachten und im Zweifel Rücksprache mit der Geschäftsleitung halten.

 

Den vollständigen Artikel finden Sie auf der Seite der Deutschen Handwerks Zeitung.

Quelle: DHZ, 12.08.2025
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