386 < 356

Vor der praktischen Prüfung ist noch nichts entschieden

06.04.2026

© Pexels

Auch wer die Schulabschlussprüfung nicht bestanden hat, braucht den praktischen Teil – Verlängerung der Ausbildung kann erst im Anschluss bei Handwerkskammer beantragt werden

Die Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald weist darauf hin, dass die praktische Prüfung auch dann relevant bleibt, wenn ein Azubi die Schulabschlussprüfung nicht bestanden hat. „Es ist wichtig, dass der Handwerksbetrieb seinen Lehrling trotz einer nicht bestandenen Schulabschlussprüfung beim praktischen Teil der Gesellen- oder Abschlussprüfung teilnehmen lässt“, informiert das Team der Ausbildungs- und Nachwuchssicherungsberatung. Denn: Erst dann steht ein endgültiges Ergebnis fest. „Und auch erst dann, wenn dieses finale Ergebnis negativ ausfällt, kann ein Antrag auf Verlängerung der Ausbildungszeit gestellt werden“, so die Kammer-Experten. Ein entsprechender Antrag ist vom Auszubildenden an den Betrieb zu melden und muss anschließend schriftlich bei der Handwerkskammer in Mannheim beantragt werden. Wird keine Verlängerung beantragt, endet das Berufsausbildungsverhältnis zum vertraglich vereinbarten Termin.

 

Weitere Informationen finden Sie bei der Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald

Quelle: HWK Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald, 30.03.2026
powered by webEdition CMS