
12 Steuertipps, die Unternehmer kennen sollten
Als Unternehmer haben Sie zahlreiche Möglichkeiten, Ihre Steuerlast legal zu senken. Die richtige Planung und das Wissen um aktuelle steuerliche Regelungen sind dabei entscheidend. Hier sind 12 wichtige Steuertipps, die Sie kennen sollten:
1. Investitionsabzugsbetrag (IAB) und Sonderabschreibungen nutzen
Planen Sie geplante Investitionen (z.B. Maschinen, Büromöbel, Fahrzeuge) vorausschauend. Sie können bis zu 50% der voraussichtlichen Anschaffungskosten bereits vor der Investition als IAB gewinnmindernd geltend machen. Kombinieren Sie dies mit Sonderabschreibungen, um Ihre Steuerlast im Investitionsjahr zusätzlich zu reduzieren.
2. Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) sofort abschreiben
Kleine Anschaffungen, sogenannte geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) mit Nettokosten von bis zu 800 Euro (Stand 2024), können Sie sofort im Jahr der Anschaffung in voller Höhe als Betriebsausgabe abziehen. Das ist ein einfacher Weg, kurzfristig den Gewinn zu mindern.
3. Digitale Wirtschaftsgüter beschleunigt abschreiben
Hardware und Software können Sie seit einiger Zeit oft im Anschaffungsjahr komplett abschreiben (sogenannte "Null-Jahres-Abschreibung" oder "Sofortabschreibung"). Achten Sie darauf, diese Möglichkeit konsequent zu nutzen, um Ihre digitalen Investitionen schnell steuerlich geltend zu machen.
4. Den Firmenwagen steuerlich optimieren
Prüfen Sie, ob ein Elektrofahrzeug als Firmenwagen infrage kommt. Reine E-Autos profitieren oft von einer besonders günstigen Dienstwagenbesteuerung (oft nur 0,25 % des Bruttolistenpreises) und attraktiven Abschreibungsmöglichkeiten (z.B. Turboabschreibung). Führen Sie ein lückenloses Fahrtenbuch, wenn Sie eine betriebliche Nutzung von über 50 % nachweisen wollen.
5. Den Zahlungstermin steuern (für EÜR)
Wenn Sie Ihren Gewinn durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ermitteln, gilt das Zu- und Abflussprinzip. Bezahlen Sie größere Rechnungen noch vor dem Jahreswechsel, um die Ausgaben im laufenden Jahr geltend zu machen. Bei Einnahmen können Sie versuchen, deren Zahlung auf das nächste Jahr zu verschieben.
6. Offene Forderungen managen
Prüfen Sie zum Jahresende Ihre offenen Rechnungen. Bei Forderungen, deren Zahlung unsicher ist (z.B. Insolvenz des Kunden), sollten Sie eine Einzelwertberichtigung vornehmen. Unbezahlte Forderungen, die nachweislich ausfallen, können Sie gewinnmindernd abschreiben.
7. Verträge mit Angehörigen „fremdüblich“ gestalten
Beschäftigen Sie Ihren Ehepartner oder Ihre Kinder im Unternehmen, können die gezahlten Gehälter und Mieten Betriebsausgaben sein. Wichtig: Die Verträge müssen inhaltlich und formell so gestaltet sein, wie sie auch mit fremden Dritten abgeschlossen würden (Fremdvergleich).
8. Rücklagen und Altersvorsorge bilden
Bilden Sie in guten Geschäftsjahren steuerfreie oder steuerbegünstigte Rücklagen (z.B. für Investitionen). Auch die Zuführung zu einer betrieblichen Altersvorsorge (bAV) für sich selbst oder Ihre Mitarbeiter senkt direkt den zu versteuernden Gewinn.
9. Geschenke und Bewirtungen absetzen
Geschenke an Geschäftspartner sind nur dann absetzbar, wenn der Wert pro Empfänger und Jahr 35 Euro (netto) nicht übersteigt. Bewirtungskosten im betrieblichen Rahmen sind zu 70 % abziehbar – aber nur, wenn Sie alle Formvorschriften (Anlass, Teilnehmer, Ort etc.) korrekt auf dem Bewirtungsbeleg dokumentieren.
10. Homeoffice und Arbeitszimmer absetzen
Auch wenn Sie keinen separaten Raum als häusliches Arbeitszimmer haben, können Sie die Homeoffice-Pauschale in Anspruch nehmen. Für Tage, an denen Sie ausschließlich von zu Hause aus arbeiten, können Sie einen pauschalen Betrag geltend machen. Ein anerkanntes, separates Arbeitszimmer ist sogar in voller Höhe absetzbar.
11. Auf die Umsatzsteuer achten (Reverse-Charge)
Gerade bei Bauleistungen oder grenzüberschreitenden Geschäften müssen Sie die Regelungen zur Umkehr der Steuerschuldnerschaft (Reverse-Charge-Verfahren) korrekt anwenden, um Haftungsrisiken zu vermeiden. Hierbei schuldet nicht der Leistende, sondern der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer.
12. Die richtige Rechtsform wählen
Prüfen Sie regelmäßig, ob Ihre aktuelle Rechtsform (z.B. Einzelunternehmen, GmbH) noch optimal ist. Eine GmbH kann zum Beispiel Gewinne thesaurieren (einbehalten) und dadurch unter Umständen von einer geringeren Steuerbelastung profitieren als bei einer direkten Besteuerung im Privatvermögen.
Einen weiterführenden Artikel zu diesem Thema finden Sie auf der Deutschen Handwerks Zeitung