
11 steuerfreie Gehaltsextras für Mitarbeiter
Steuerfreie Benefits bieten Arbeitgebern eine attraktive Möglichkeit, Mitarbeiter zu motivieren und neue Fachkräfte oder Auszubildende zu gewinnen. Dabei profitieren beide Seiten: Arbeitnehmer erhalten zusätzliche Leistungen ohne steuerliche Abzüge, und Arbeitgeber stärken ihre Attraktivität als moderner Betrieb. Hier sind 11 beliebte Gehaltsextras im Überblick:
1. Maßvoller Einsatz von Gehaltsextras
Gehaltsextras sollten ergänzend zum regulären Gehalt gewährt werden. Werden sie zu umfangreich oder über viele Jahre hinweg gewährt, kann dies die spätere Rentenhöhe negativ beeinflussen. Die Devise lautet: Extras ja – aber mit Augenmaß.
2. Dienst-Smartphone
Ein Klassiker, besonders bei jungen Bewerbern: Der Arbeitgeber stellt ein Smartphone zur beruflichen und privaten Nutzung bereit. Das Gerät bleibt Eigentum des Betriebs, Reparaturen übernimmt der Arbeitgeber. Steuerfrei gemäß § 3 Nr. 45 EStG, auch bei 100 % privater Nutzung.
3. Deutschlandticket I
Bezahlt der Arbeitgeber das Deutschlandticket zusätzlich zum Lohn, ist es steuerfrei nach § 3 Nr. 15 EStG. Es kann sowohl für den Arbeitsweg als auch privat genutzt werden.
4. Deutschlandticket II – Steuerliche Wirkung
Bei Lohnsteuererklärungen reduziert der vom Arbeitgeber finanzierte Anteil des Deutschlandtickets die absetzbaren Werbungskosten. Wichtig: Der Arbeitgeber muss diesen Vorteil im Lohnsteuerbescheid angeben.
5. Aufmerksamkeiten zu besonderen Anlässen
Geschenke bis 60 € je Anlass (z. B. Geburtstag, Jubiläum, Hochzeit) sind steuerfrei. Auch Ehepartner oder Kinder im Haushalt des Mitarbeiters dürfen berücksichtigt werden.
6. Übernahme von Kindergartengebühren
Für Kinder im nicht schulpflichtigen Alter können Arbeitgeber die Kindergartengebühren komplett steuerfrei übernehmen (§ 3 Nr. 33 EStG). Das entlastet Familien und sorgt für höhere Einsatzbereitschaft.
7. Monatliche Gutscheine
Gutscheine bis 50 € pro Monat, z. B. für Tanken oder Wellness, sind steuerfrei, wenn sie zusätzlich zum Gehalt ausgegeben werden und nicht bar auszahlbar sind.
8. Firmenfahrrad statt Firmenwagen
Ein steuerfreies Highlight: Das zur Verfügung gestellte Firmenfahrrad – auch E-Bike – spart dem Mitarbeiter Anschaffungs- und Reparaturkosten und ist steuerfrei nach § 3 Nr. 37 EStG, wenn es zusätzlich zum Gehalt gewährt wird.
9. Zinsfreies Mitarbeiterdarlehen
Ein Arbeitgeberdarlehen bis 2.600 € ist steuerfrei, sofern es zinslos gewährt wird. Wird dieser Betrag überschritten, müssen die ersparten Zinsen als geldwerter Vorteil versteuert werden.
10. Minijobber nicht vergessen
Auch geringfügig Beschäftigte dürfen steuerfreie Benefits erhalten. So lassen sich auch für Minijobber Anreize schaffen, im Unternehmen einzusteigen.
11. Dokumentation ist Pflicht
Alle Gehaltsextras müssen sorgfältig dokumentiert werden – im Lohnkonto je Mitarbeiter. So wird bei einer möglichen Lohnsteuerprüfung sichergestellt, dass die Steuerfreiheit rechtlich anerkannt wird.
Den vollständigen Artikel finden Sie auf der Seite der Deutschen Handwerks Zeitung.