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Förderung freiberuflicher Beratung durch das Land Baden-Württemberg

Wissens-ABC

Gründung und Unternehmensnachfolge
 

Menschen im Handwerk, die sich mutig auf den Weg in eine Selbständigkeit machen oder einen bestehenden Betrieb übernehmen möchten, können maßgeschneiderte Beratung und Unterstützung in Anspruch nehmen. Zentral ist der vom Land Baden-Württemberg geförderte Exi-Gründungsgutschein Der Einstieg in die Beratung erfolgt durch eine mehrstündige kostenlose Kompaktberatung in der regional zuständigen Handwerkskammer. Für die anschließend mögliche mehrtägige Intensivberatung durch freiberufliche Berater wird vom Gründer eine Eigenbeteiligung verlangt, die rund 70 bis 80 Prozent unter den gängigen Tagessätzen für entsprechende Beratungsleistungen liegt. Im Gegensatz zu üblichen Förderprogrammen ist der bürokratische Aufwand auf ein Minimum reduziert.


Coaching für bestehende Unternehmen


Der Strukturwandel erfordert von kleinen und mittleren Betriebe, sich ständig neu aufzustellen und sich weiter zu entwickeln. Das Land Baden-Württemberg und der Europäische Sozialfonds bezuschussen Beratungen, die die Leistungsfähigkeit von Handwerk und Mittelstand fördern. Die thematischen Schwerpunkte im Förderbereich Innovation/Umstrukturierung sind:

 

  • Innovationsvorhaben und Umstrukturierungen/Veränderungsprozesse
  • Klimafreundliche Geschäftstätigkeit/Unternehmensübergaben
  • Gelingende Ausbildung
  • Wachstumsorientierung frauengeführter Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden

In jeder Coaching-Maßnahme werden bis zu 15 Beratungstage mit jeweils 300 Euro gefördert. Der maximale Zuschuss pro thematischen Schwerpunkt liegt bei 4.500 Euro.


Fachkräftesicherung im Handwerk


Für Unternehmen wird es immer schwieriger, Fachkräfte zu finden und zu halten. Damit Handwerk und Mittelstand sich behaupten können, bezuschussen das Land Baden-Württemberg und der Europäische Sozialfonds Beratungen zur Fachkräftesicherung und Personalentwicklung. Die thematischen Schwerpunkte im Förderbereich Fachkräftesicherung/Personalentwicklung sind:

 

  • Systematische Personalentwicklung (auch zielgruppenspezifisch)
  • Lebensphasenorientierte Personalpolitik
  • Altersgerechte Arbeitsmodelle
  • Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben / Flexibilisierung von Arbeitsprozessen
  • Generationen- und Wissensmanagement
  • Interkulturelle Vielfalt
  • Gesundheitsmanagement
  • Personalführung und Motivation

In jeder Coaching-Maßnahme werden bis zu 15 Beratungstage mit jeweils 300 Euro gefördert. Der maximale Zuschuss pro thematischen Schwerpunkt liegt bei 4.500 Euro.

 

BWHM und BWHT


Die BWHM GmbH ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft des Baden-Württembergischen Handwerkstags, der Dachorganisation der Handwerkskammern, Fachverbände, Kreishandwerkerschaften und Innungen in Baden-Württemberg. Sie ist zentraler Ansprechpartner für die oben vorgestellten Förderprogramme und unterstützt bei der Antragstellung und Vermittlung eines geeigneten freiberuflichen Beraters.


Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf:


www.bwhm-beratung.de T: 0711 – 263 709 151.

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