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Wissens-ABC

Wer gründen will, hat tausend Dinge im Kopf: die Finanzierung, der richtige Standort, die Formalitäten. Alles steht auf Anfang – wer will da schon an Krankheit, Alter, Arbeitslosigkeit oder Unfall denken? Doch die ganz normalen Risiken des Daseins treffen natürlich auch Selbständige. Wer keine Vorsorge trifft, kann im Ernstfall ziemlich alt aussehen.


„In der Praxis versäumen viele Gründer, sich mit diesen Fragen ausführlicher zu befassen. Meist stehen die technischen und betriebswirtschaftlichen Fragen im Zusammenhang mit der Gründung bzw. Übernahme im Vordergrund", sagt Sonja Zeiger-Heizmann, Leiterin des Fachbereichs Wirtschaftsförderung und Unternehmensservice der Handwerkskammer Konstanz. Doch wer mit der sozialen Absicherung zu lange wartet, riskiert, irgendwann mit einer winzigen Rente und horrenden Gesundheitskosten dazustehen. „Selbständigkeit bedeutet in erster Linie, Verantwortung für sich selbst zu übernehmen – und da gehört die Sozialversicherung dazu", mahnt die Expertin für Arbeits- und Sozialrecht.
Über folgende Punkte sollten Sie sich als Gründer oder Übernehmer deshalb Gedanken machen:

1. Krankenversicherung


Als Selbständiger haben Sie die Wahl zwischen der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung und einer privaten Krankenversicherung. Die Beiträge sind sehr unterschiedlich, hier lohnt sich ein genauer Vergleich von Preisen und Leistungen.
Zu beachten ist aber, dass im Fall der Wahl einer privaten Krankenversicherung eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung grundsätzlich nicht mehr möglich ist.
Außerdem sollte man an die Familienplanung denken: Die gesetzliche Krankenversicherung bietet eine Familienversicherung. Die Beiträge zur privaten Krankenversicherung sind in der Regel zumindest in jungen Jahren günstiger, im Alter allerdings sehr hoch.
Hier gilt es genau abzuwägen, welches Modell für Sie besser geeignet ist.

2. Rentenversicherung


Wer sich in einem meisterpflichtigen Beruf selbständig macht (alle Berufe aus Anlage A der Handwerksordnung), ist grundsätzlich für die Dauer von 218 Versicherungsmonaten rentenversicherungspflichtig. Erst danach können Sie sich von der Rentenversicherung befreien lassen. Prüfen Sie also anhand Ihres Rentenverlaufs, ob Sie noch versicherungspflichtig sind.
Sollte Versicherungspflicht bestehen, beträgt der reduzierte Beitrag für Existenzgründer (bis drei Jahre nach Gründung bzw. Übernahme) derzeit 278,16 Euro monatlich.
Der Regelbetrag nach Ablauf der Gründungsphase (also nach drei Jahren) beträgt derzeit 556,33 Euro.
Sofern Sie nicht mehr versicherungspflichtig sind, können Sie ganz aus der Rentenversicherung ausscheiden oder sich freiwillig weiterversichern. Der Mindestbeitrag ist derzeit 84,15 Euro.
In diesem Fall sollten Sie sich genau beraten zu lassen, ob und in welcher Höhe eine Fortführung der Rentenversicherung sinnvoll ist. Sprechen Sie hier den Berater der Deutschen Rentenversicherung (DRV) an.
Natürlich können Sie in dieser Konstellation auch eine ganz andere private Altersvorsorge wählen.

3. Arbeitslosenversicherung


Für Selbstständige besteht auch die Möglichkeit freiwillig, in der Arbeitslosenversicherung zu verbeiben. Für Existenzgründer kann dies eine durchaus sinnvolle Entscheidung sein, da der wirtschaftliche Erfolg ja nicht immer vorhersehbar ist. Der Beitrag für Existenzgründer im ersten und zweiten Jahr beträgt 89,25 Euro. Danach verdoppelt sich der Beitrag.

4. Unfallversicherung


In einigen Branchen werden auch Selbständige in die Pflichtversicherung der Berufsgenossenschaft (BG) einbezogen. Die Satzung der jeweiligen BG gibt hierzu Auskunft. Dort wo keine Versicherungspflicht besteht, hat der Selbständige die Wahl, ob er sich privat unfallversichert oder als freiwilliges Mitglied in der Berufsgenossenschaft versichert. Auch hier gilt es dann, verschiedene Angebote einzuholen und abzuwägen, welche Versicherung besser geeignet ist.

Quelle: Handwerkskammer Konstanz

 

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