Steuertipp: Darauf darf das Finanzamt bei der Prüfung zugreifen
22.05.2015
Betriebsprüfer des Finanzamts sind schon aufgrund ihres Jobs neugierig. Das Recht auf Datenzugriff hilft ihnen seit 2002 dabei, möglichst viele Informationen vom Unternehmer zu bekommen. Doch dürfen die Prüfer ihre Nase wirklich überall hineinstecken? Die Deutsche Handwerks Zeitung (DHZ) liefert die Antwort.
Quelle: InfoStream der Handwerkskammer Region Stuttgart